Grundschule St. Nikola

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Grundschule St. Nikola ist bemüht, ihren Internetauftritt gs-nikola.de im Einklang mit Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und § 9 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Vorschriften setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 um.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://gs-nikola.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit § 9 BayDiV in Verbindung mit § 3 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dokumente wie Elternbriefe, Formulare und Pläne sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Inhalte in einer anderen Form zur Verfügung.
  • Eingebettete Videos haben nicht immer Untertitel.
  • Ältere Beiträge enthalten teilweise Bilder ohne aussagekräftige Bildbeschreibung. Wir ergänzen diese nach und nach.

Hilfen auf dieser Website

Über das Symbol der Bedienhilfe am unteren Bildschirmrand können Sie die Website für sich einstellen: Schrift vergrößern, hoher Kontrast (dunkel oder hell), Graustufen, gut lesbare Schrift, mehr Abstand im Text, Links und Überschriften hervorheben, Bilder ausblenden, Animationen stoppen, Leselineal, großer Mauszeiger, Vorlesen und eine Übersicht der Überschriften. Fertige Profile gibt es unter anderem für Sehschwäche und Legasthenie. Ihre Auswahl wird nur in Ihrem Browser gespeichert.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28. Oktober 2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Ist Ihnen auf dieser Website eine Barriere aufgefallen? Oder brauchen Sie Inhalte, die hier nicht barrierefrei sind (z. B. ein älteres PDF), in zugänglicher Form? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an:

Grundschule St. Nikola
E-Mail: sekretariat@gs-nikola.de
Telefon: 0871-4303814

Wir beantworten Ihre Nachricht so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Haben Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen keine oder nur eine teilweise Antwort erhalten? Dann können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragen zu prüfen, ob gegenüber der Schule Maßnahmen erforderlich sind (§ 11 Abs. 2 BayDiV). Das gilt auch, wenn Sie meinen, dass sich die Schule zu Unrecht auf eine unverhältnismäßige Belastung beruft.

Online-Antrag: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Web: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/

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